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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95   

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OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95 (https://dejure.org/1996,6480)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.1996 - 11 A 12058/95 (https://dejure.org/1996,6480)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95 (https://dejure.org/1996,6480)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1994 - 11 A 12439/92

    Tamilen ; Sri Lankas ; Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Der Senat hat mit Urteil vom 1. Juni 1994 (11 A 12439/92.OVG) entschieden, dass Tamilen im Norden Sri Lankas, insbesondere auf der Jaffna-Halbinsel, wegen der Art und Weise der Kriegsführung durch den srilankischen Staat seit der Verschärfung des Bürgerkriegs nach dem Abzug der indischen Truppen und dem Überfall der für einen eigenen tamilischen Staat kämpfenden LTTE auf Polizeistationen am 11. Juni 1990 politische Verfolgung droht.

    So hat sich beispielsweise die Lage im Osten, die in den Jahren 1990 bis 1992 durch Terror der LTTE einerseits und Gegenterror des srilankischen Staates andererseits sowie eine "besorgniserregende Menschenrechtssituation" (so Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 5. November 1991) geprägt war (siehe dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 1. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -), beruhigt, nachdem die LTTE einen Großteil ihrer Kämpfer, die sie aus dem Norden in den Osten gesandt hatte, wieder in den Norden zurückbeorderte (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 21. Juli 1993).

    So hat der Senat mit Urteil vom 1. Juni 1994 (11 A 12439/92.OVG) sowohl die Kriegsführung des srilankischen Staates im Norden als auch den Gegenterror srilankischer Sicherheitskräfte im Osten in den Jahren 1990 bis 1992 als politische Verfolgung gewertet und Sri Lanka als "mehrgesichtigen Staat" bezeichnet.

    Die meisten der auf diese Weise Verhafteten (rund 80 bis 90 %) werden nach kurzer Zeit (ein bis zwei Tagen) wieder freigelassen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 25. August 1994; Auskünfte vom 31. August 1992, 7. Juli 1993 und 19. Oktober 1994; Keller- Kirchhoff, 24. Oktober 1995, S. 27 und 4. Januar 1996, S. 24; vgl. auch im Einzelnen dazu Urteil des Senats vom 1. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -).

    Angesichts dieses Verdachtsrasters und der willkürlichen Festnahmepraxis srilankischer Sicherheitskräfte hat der Senat mit Urteil vom 1. Juni 1994 (11 A 12439/92.OVG) die hinreichende Sicherheit alleinstehender junger männlicher Tamilen (bis 36 Jahre) aus dem Norden Sri Lankas in Colombo verneint, auch wenn sie "in der Regel" ohne konkreten individuellen LTTE-Verdacht keine längere Inhaftierung und Misshandlung zu befürchten haben (so Auswärtiges Amt, Ergänzung zum Lagebericht vom 3. Januar 1994, ebenso Lagebericht vom 12. Juli 1995).

    Es ist zwar fraglich, ob etwa die mit einer deutschen Aufenthaltsbefugnis und aus einem "plausiblen Grund" nach Sri Lanka vorübergehend zurückkehrenden Tamilen mit dem Beigeladenen zu vergleichen sind (s. dazu auch Urteil des Senats vom 1. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -), aber immerhin ist auch hier festzustellen, dass sie die Fragen der Deutschen Botschaft in Colombo nach eventuellen Schwierigkeiten mit Sicherheitskräften regelmäßig verneinen und diese Erfahrungen auch von anderen westlichen Vertretungen in Colombo geteilt werden (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 1. Februar 1995 und Lagebericht vom 12. Oktober 1995).

    Unter Berücksichtigung der familiären Bindungen, der Tatsache ihres mehrjährigen Aufenthaltes im Ausland und des Umstandes, dass eine längere Inhaftierung und Misshandlung ohne einen konkreten LTTE-Verdacht regelmäßig nicht zu befürchten ist, gibt es keinen realen Hintergrund mehr für die Annahme einer asylerheblichen Gefährdung (ebenso zu älteren Tamilen - über 36 Jahre - Urteile des Senats vom 1. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG - und 20. September 1995 - 11 A 12439/92.OVG -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Dem Beigeladenen und seinen Familienangehörigen droht im Großraum Colombo auch keine sonstige existenzielle Gefährdung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, 344), da sie durch staatliche Stellen oder durch karitative Organisationen unterstützt werden können bzw. der Beigeladene und seine Ehefrau die Möglichkeit zu Gelegenheitsarbeiten haben (Auswärtiges Amt, Auskünfte vom 31. August 1992 und 9. März 1993).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Im Hinblick auf den hier bereits deswegen anzuwendenden sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - 9 C 59.92 -, NVwZ 1993, 1210) ist unerheblich, ob der Beigeladene im Jahr 1991 sein Heimatland wegen zuvor erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Die Verneinung der Verfolgungsgefahr nach dem herabgestuften Prognosemaßstab setzt nicht voraus, dass die Gefahr von Übergriffen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 -).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Es ist demnach bei der Verfolgungsprognose zu unterstellen, dass - ebenso wie der Aufenthalt in Deutschland - der Aufenthalt im Ausland ein solcher in Gemeinschaft mit den Familienangehörigen ist (vgl. zur Verfolgungsprognose bei Familien BVerwG, Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 8.91 -, BVerwGE 90, 364, und Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 -, DVBl. 1994, 58), so dass der Beigeladene und seine Ehefrau mit ihren kleinen Kindern bereits nicht dem groben Verdachtsraster der srilankischen Sicherheitskräfte zur Beurteilung eines LTTE-Terroristen entsprechen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Für den Beigeladenen besteht nicht die Gefahr, allein aufgrund seiner Volkszugehörigkeit, seines Alters und seiner Herkunft aus dem Norden Sri Lankas im Rahmen der Terrorismusbekämpfung längerfristig inhaftiert und/oder misshandelt zu werden (vgl. zur Asylerheblichkeit einer menschenrechtswidrigen Behandlung, die nur an diese Merkmale anknüpft, BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Es ist demnach bei der Verfolgungsprognose zu unterstellen, dass - ebenso wie der Aufenthalt in Deutschland - der Aufenthalt im Ausland ein solcher in Gemeinschaft mit den Familienangehörigen ist (vgl. zur Verfolgungsprognose bei Familien BVerwG, Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 8.91 -, BVerwGE 90, 364, und Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 -, DVBl. 1994, 58), so dass der Beigeladene und seine Ehefrau mit ihren kleinen Kindern bereits nicht dem groben Verdachtsraster der srilankischen Sicherheitskräfte zur Beurteilung eines LTTE-Terroristen entsprechen.
  • KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    Sehr junge Leute (14/15 Jahre) und solche bis zu einem Alter von 30/35 würden öfters als andere im Blickpunkt stehen und aufgegriffen werden (S. 6 seines Berichtes).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1991 - 11 A 10849/90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 11 A 12058/95
    In Sri Lanka gibt es keine staatliche landesweite Gruppenverfolgung aller Tamilen wegen ihrer Volkszugehörigkeit (so auch Urteil des Senats vom 8. Mai 1991 - 11 A 10849/90.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 10695/96

    Tamilen; Großraum Colombo; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

    Der Senat hat mit Urteilen vom 30. August 1995 (- 11 A 12025/95.OVG -), 20. September 1995 (- 11 A 11576/95.OVG -) und 24. Januar 1996 (- 11 A 12058/95.OVG -) unter Hinweis auf die Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 31. August 1992 und 09. März 1993 die Auffassung vertreten, daß zurückkehrenden Tamilen, die im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sind (Familien, ältere alleinstehende Tamilen), dort auch keine Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen.

    Im Urteil vom 24. Januar 1996 (- 11 A 12058/95.OVG -) hat der Senat zudem ausgeführt, daß von tamilischen Rückkehrern aus der Schweiz eine Existenzgefährdung nicht bekannt geworden sei.

    Der Senat hat mit Urteil vom 24. Januar 1996 (- 11 A 12058/95.OVG -) auch ausgeführt, die Situation in Colombo habe sich durch die Flucht tausender Tamilen vor den Kampfhandlungen auf der Jaffna-Halbinsel nicht verändert, weil nicht davon auszugehen sei, daß sich alle Flüchtlinge dauerhaft oder auch nur vorübergehend gerade im Großraum Colombo aufhalten würden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1998 - 11 A 10473/98

    Sri Lanka; Tamilen; Inländische Fluchtalternative; Asylerhebliche

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 12 A 11485/00

    Versagung von Familienasyl gegenüber dem Kind eines srilankischen

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch - wie der 11. Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 10298/97

    Tamilen; Sri Lanka; Colombo; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum ... vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 10774/97

    Tamilen; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.1996 - 11 A 11369/96

    Tamilinnen; Sri Lanka; Großraum Colombo ; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

    4.Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
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